Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) unbrauchbar wurde oder abhanden gekommen ist, kann Ihnen die Kraftfahrzeugzulassungsstelle Ersatzpapiere ausstellen.
Notwendige Unterlagen:
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Falls Ihre momentane Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar ist:
- Original-Zulassungsbescheinigung Teil II
- Vollmacht für Beauftragten
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Persönliche Vorsprache des eingetragenen Fahrzeughalters zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Informationen des BayernPortals: